Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Grundlage aller Leistungen und Zahlungen bilden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Textbüro Ostermann wird im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet.
2. Leistungsumfang
2.1
Die Leistung besteht in der Lektorierung eingelieferter Texte, d. h. in der Überprüfung und Berichtigung von Rechtschreibung, Interpunktion und Grammatik (Korrektur) bzw. der Überprüfung von Sprache und Stil, Argumentationsgang und Strukturierung (Lektorat), ggf. redaktionellen Leistungen. Grundlage der Korrekturen ist der jeweils aktuelle Rechtschreib-Duden der neuesten Auflage, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die sachliche und/oder fachliche Richtigkeit von Inhalten wird nicht überprüft.
2.2
Korrekturen in elektronischen Dokumenten werden mit softwareseitigen Korrekturfunktionen ausgeführt.
2.3
Zu lektorierende Dokumente müssen vom Auftraggeber in elektronischer Form angeliefert werden.
2.4
Erledigte Lektorats- und Korrekturarbeiten werden per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, an den Auftraggeber zurückgesandt. Eventuelle weitere Details (z. B. Kurierversand) müssen vorab vereinbart werden. Die Kosten für die Rücksendung per Post trägt der Auftraggeber, die Kosten für die Verpackung der Auftragnehmer. Jeglicher Versand erfolgt ausdrücklich auf Gefahr des Auftraggebers.
2.5
Die Leistungen des Auftragnehmers werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste bzw. gemäß Auftrag berechnet. Zusätzliche Kosten, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen (z. B. Kommunikationskosten, die das Normalmaß überschreiten), werden in der Schlussrechnung ausgewiesen.
2.6
Es gilt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 16%.
3. Angebote
Ein Angebot besteht jeweils für 4 Wochen ab Datum des Angebots. Es gilt als angenommen, wenn die Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent des Endpreises eingegangen ist.
4. Zahlungsbedingungen
4.1
Für Privatkunden gilt: Bei Erteilung des Auftrags wird eine sofortige Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent des voraussichtlichen Endpreises fällig (per Überweisung). Der Auftrag gilt erst mit Bestätigung der Vorauszahlung als erteilt.
4.2
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist, muss die Zahlung der Restsumme ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto erfolgen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
5. Lieferfristen, Verzug
5.1
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der lektorierte Text dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Frist zugegangen ist.
5.2
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen voraus. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, sofern dem Auftragnehmer die Angaben und Unterlagen, die zur Erbringung der Leistung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Auftraggeber sie nachträglich abändert und dadurch eine Verzögerung der Leistungserbringung verursacht.
5.3 Bei verspäteter Lieferung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, wird der Auftrag storniert; eine Anzahlung, für die keine Gegenleistung erbracht wurde, wird erstattet.
6. Gewährleistung, Mängelansprüche
6.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Lektorierung so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine Unrichtigkeiten im Text verbleiben. Trotz größter Sorgfalt kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass lektorierte Texte noch unentdeckte Fehler enthalten. Eine mögliche durchschnittliche Fehlerquote von bis zu einem Fehler pro Seite (bezogen auf eine Normseite mit 1.800 Zeichen) wird vom Auftraggeber ausdrücklich hingenommen. Bei Textseiten, auf denen mehr als 10 Eingriffe seitens des Auftragnehmers vorgenommen werden müssen, kann dieser Wert überschritten werden; auch dies wird vom Auftraggeber ausdrücklich hingenommen. Für Fehler, die von automatischen Silbentrennungsprogrammen verursacht werden, wird nicht gehaftet. Auch für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen.
6.2
Offensichtliche und verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der lektorierten Texte geltend zu machen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
6.3
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer in angemessenem Umfang die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nachbesserung zu gewähren. Verweigert er diese, ist der Auftragnehmer von der Nacherfüllung befreit. Während der Nacherfüllung ist die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
6.4
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des Auftragswertes.
6.5
Für Mängel, die auf Versäumnisse des Auftraggebers, auf unvollständige, unleserliche oder sonstwie mangelhafte Vorlagen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
6.6
Für den Verlust der ihm überlassenen Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser oder Sturm sowie auf dem Transportweg haftet der Auftragnehmer nicht.
6.7
Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom Auftragnehmer bearbeiteten Dokumente in der Soft- bzw. Hardware des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungshöchstgrenze besteht auch hier.
6.8
Für Schäden, die durch die Bearbeitung der vom Auftraggeber angelieferten Texte in der Soft- und/oder Hardware des Auftragnehmers entstehen, haftet der Auftraggeber in voller Höhe.
6.9
Für Mängel, die auf Datenkorruption im angelieferten Dokument zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht, auch dann nicht, wenn sich daraus weitere Schädigungen des Dokuments ergeben.
7. Rücktritt
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so muss dies schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt des Auftraggebers, ohne dass der Auftragnehmer hierzu einen Anlass gegeben hat, sind vom Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten zu begleichen, mindestens jedoch 50 Prozent des Auftragswertes.
8. Geheimhaltung
8.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte oder zugängliche Informationen und Unterlagen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Leistung zu verwenden.
8.2
Bei elektronischer Übermittlung kann der Zugriff Unbefugter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für solche Eingriffe Dritter.
8.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rückübersendung oder Rückübermittlung des Textes bzw. zur Verifizierung von Mängelrügen eine Sicherungskopie zu erstellen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche aufzubewahren. Nach Erfüllung aller Ansprüche verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle angefertigten Kopien zu löschen.
9. Schutzrechte
9.1
Der Auftraggeber haftet dafür, dass die zu lektorierenden Texte frei von jeglichen Schutzrechten Dritter sind. Der Auftragnehmer kann diesbezüglich in keinem Fall haftbar gemacht werden.
9.2
Stellt der Auftragnehmer fest, dass es sich bei dem ihm zur Bearbeitung überlassenen Text um ein komplettes oder teilweises Plagiat (Übernahme eines fremden Textes bzw. von dessen Gedankengut ohne Kennzeichnung) handelt, das den Zweck einer Täuschung (etwa zur Erschleichung einer guten Bewertung im Rahmen einer Hochschularbeit) erfüllen soll, ist der Auftragnehmer berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.
9.3
Der Auftraggeber darf bei der Abgabe von Referenzen oder bei Veröffentlichungen den Auftragnehmer nur nennen, wenn dieser vorher schriftlich zugestimmt hat.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche aus der Leistung ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.2
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand.
11. Schlussbestimmungen
11.1
Der Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
11.2
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind in jedem Fall nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind.
11.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei eventueller Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen oder lückenhaften Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
Stand: Januar 2011